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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Annahme eines Registrierungsantrages
Die RA behält sich das Recht vor, einen Registrierungsantrag aus folgenden Gründen abzulehnen:

1.1 Ungültiger oder unvollständiger Registrierungsantrag.

1.2 Der/die Registrierende erfüllt die Anforderungen von ISAN nicht, die von der ISAN-IA vorgegeben sind.

1.3 Der/die Registrierende ist nicht Mitglied einer anerkannten Organisation im audiovisuellen Bereich.

2. Verpflichtungen des Registrierenden
Der/die Registrierende soll sich bei der Benutzung des ISAN-Systems an die aktuelle Version des
ISAN-User-Guides
halten. Dies umfasst (ist aber nicht beschränkt auf):

2.1 Verhalten gegenüber Dritten
Der/die Registrierende darf keine Informationen über seinen/ihren Anmeldenamen/Passwort an Unbefugte weitergeben. Diese Information soll bei der berechtigten juristischen oder natürlichen Person bleiben. Bei juristischen Personen kann der Anmeldename von deren Angestellten oder Auftragnehmern verwendet werden, welche sich verpflichten, den ISAN-User-Guide zu befolgen.

2.2 Richtigkeit der Metadaten
Der/die Registrierende soll den ISAN-User-Guide bezüglich der Richtigkeit der dokumentarischen Angaben des zu registrierenden audiovisuellen Werks einhalten.

2.3 Vermeiden von Doppelregistrierungen
Der/die Registrierende soll doppelte Anmeldungen von ISAN-Registrierungen vermeiden und auf Anfrage potenzielle Doppelregistrierungen beheben.

2.4 Keine Veröffentlichung von ISAN in Produktion
Der/die Registrierende soll keine sich in Produktion befindende ISAN veröffentlichen; er/sie bemüht sich um die Lieferung der vollständigen dokumentarischen Angaben innerhalb von 6 Monaten.

3. Benutzung des ISAN-Standard
3.1 Der/die Registrierende geht die nicht bindende Zusage ein, wirtschaftlich vertretbare und praktisch mögliche Anstrengungen zu unternehmen, um die ISAN-Nr. für ein bestimmtes Werk auf diesem so zu fixieren, dass sie für die Lebensdauer des Werkes mit diesem verbunden bleibt.

3.2 Der Anmelder verpflichtet sich nur von der ISAN-IA vergebenen ISAN-Nummern zu verwenden.

3.3 Werke, die außerhalb des Geltungsbereichs des „Standards“ liegen, können nicht registriert werden. ISAN Deutschland behält sich eine Ablehnung einer solchen Registrierung vor.

4. Haftung
Der/die Registrierende kann die RA und andere RA, ISAN-IA sowie ihre Auftragnehmer, die ISO und deren Mitglieder für einen mutmaßlichen oder nachgewiesenen Schaden, der sich aus der Nutzung von ISAN, der dokumentarischen Angaben und/oder des ISAN-Systems ergibt, nicht haftbar machen.

Der/die Registrierende befreit die RA, alle anderen RA, ISAN-IA und ihre Auftragnehmer, die ISO und ihre Mitglieder von der Haftung gegenüber Dritten für einen mutmaßlichen oder nachgewiesenen Schaden, der sich aus der Nutzung von ISAN, den dokumentarischen Angaben und/oder des ISAN-Systems ergibt.

5. Geheimhaltungspflicht
5.1 Die persönlichen Informationen, welche der Registrierende der RA liefert, sind vertraulich.

5.2 Die dokumentarischen Angaben zur ISAN werden als öffentliche Information angesehen und sind als solche für jeden zugänglich.

6. Übertragung
6.1 Der/die Registrierende kann jederzeit schriftlich bei der RA die Übertragung seiner/ihrer Registrierung an eine andere Registrierungsagentur verlangen.

6.2 Vor der Übertragung des/der Registrierenden an eine andere RA sind alle genutzten und dem/der Registrierenden von der RA in Rechnung gestellten Dienstleistungen zu begleichen. Die Übertragung wird, sobald die der RA geschuldeten Beträge bezahlt sind oder falls keine Rechnung offen ist, wenn die Übertragung beantragt ist, innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Übertragungsantrags an die RA wirksam.

7. Vertragsauflösung
Die RA behält sich das Recht vor, bei schwerem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einem/einer Registrierenden angebotenen ISAN-Dienstleistungen zu beenden. Dies gilt insbesondere bei:

7.1 Verwendung von falschen, rechtswidrigen, menschenverachtenden oder diskriminierenden Metadaten bei der ISAN-Registrierung.

7.2 Versuch des/der Registrierenden, rechtswidrig auf das ISAN-System zuzugreifen.

7.3 Versuch des/der Registrierenden, rechtswidrig auf Daten, welche zwischen anderen Registrierenden und dem ISAN-System ausgetauscht werden, zuzugreifen.

7.4 Versuch des/der Registrierenden, die dokumentarischen Angaben einer ISAN zu beschädigen oder zu löschen.

7.5 Versuch des/der Registrierenden, eine bereits bestehende ISAN durch Veränderung der dokumentarischen Angaben einem neuen audiovisuellen Werk zuzuteilen.

7.6 Wiederholter Versuch des/der Registrierenden, eine ISAN für ein Werk zu beantragen, dem bereits eine ISAN zugeteilt ist.

7.7 Nichtzahlung geschuldeter Rechnungen nach einer schriftlichen Mahnung von 10 Tagen.

8. Ausschluss
Der/die Registrierende ist verantwortlich für die gemeldeten, dokumentarischen Angaben eines audiovisuellen Werkes (wie unter Kapitel 2.2 ), für welche er/sie eine ISAN beantragt hat.

ISAN-IA, die RA und alle anderen RA lehnen jegliche Haftung für Folgendes ab:

8.1 Inhalt der Metadaten
Inhalt der dokumentarischen Angaben einer ISAN, einschließlich aber nicht exklusiv Titel und Namen von Beteiligten.

8.2. Inhalt audiovisueller Werke
Inhalt von audiovisuellen Werken, denen eine ISAN zugeteilt wurde.

8.3 Richtigkeit
Genauigkeit, Vollständigkeit und Qualität der dokumentarischen Angaben einer ISAN.

8.4 Eigentum
Die RA, andere RA und ISAN-IA geben weder Auskünfte über Eigentum oder Rechte an audiovisuellen Werken, noch liefert der Besitz einer ISAN einen Beweis für das Eigentum oder die Rechte an einem Werk.

9. Verfügbarkeit und Support
9.1 Verfügbarkeit
Der/die Registrierende nimmt zur Kenntnis, dass periodisch Unterbrechungen oder Ausfälle in der Dienstleistung, infolge Unterhalts oder Reparatur des ISAN-Systems oder der RA-Website auftreten können. Aus unerwarteten Ausfällen oder Unterbrechungen entstehen ISAN-IA, der RA oder andere RA bei einem solchen Dienstausfall keinerlei Verpflichtungen oder Haftung.

9.2 Telefon- und Web-Support
Die RA liefert dem/der Registrierenden Telefon- und Web-Support, einschließlich Unterstützung bei der ISAN-Registrierung sowie bei Dublettenbereinigungen.

10. Vertragsänderung
Die RA behält sich das Recht vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen wie auch jedes andere Vertragsdokument jederzeit zu ändern. Der/die Registrierende wird über solche Änderungen mindestens 30 Tage im voraus informiert. Der/die Registrierende ist berechtigt, den Vertrag mindestens 5 Tage vor dem Inkrafttreten der neuen Vertragsbedingungen schriftlich zu kündigen. Ohne schriftliche Kündigung gelten die neuen Bedingungen ohne weiteres als vom/von der Registrierenden akzeptiert.

11. Allgemeines
11.1 Die ISAN-IA schlichtet Rechtsstreitigkeiten zwischen der RA und dem/der Registrierenden, soweit diese Streitigkeiten nicht untereinander gelöst werden können.

11.2 Verfügt ein Gericht, dass eine dieser Geschäftsbedingungen nicht gültig ist oder nicht vollzogen werden kann, bleiben die übrigen Bedingungen gültig und anwendbar.

11.3 Dieser Vertrag untersteht ausschließlich deutschem Recht; ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

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