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Fragen & Antworten

01. Was ist ISAN?
02. Wo findet die ISAN Anwendung?
03. Wann und wo erhalte ich eine ISAN?
04. Was ist ein „audiovisuelles Werk“?
05. Wo wird die ISAN angebracht?
06. Inwiefern berührt die ISAN die Registrierung des Urheberrechts?
07. Sind für audiovisuelle Werke ISAN erforderlich?
08. Wer erteilt die ISAN?
09. Wer kann eine ISAN beantragen?
10. Was kostet eine ISAN?
11. Welche Angaben müssen Sie machen, um eine ISAN zu erhalten?
12. Wer entwickelte die ISAN?

01. Was ist ISAN?

Die ISAN (International Standard Audiovisual Number) ist eine ISO-zertifizierte Nummerierung und dient der Identifikation audiovisueller Werke. Jedem im ISAN-System eingetragenen audiovisuellen Werk wird eine eindeutige, international anerkannte und unveränderliche Referenznummer zugeteilt.

Beispielgrafik

Eine ISAN besteht aus 16 Hexadezimalziffern, die in zwei Segmente unterteilt sind: ein Wurzelsegment aus
12 Ziffern, dann ein Segment aus 4 Ziffern zur Identifikation von Episoden oder einer Serie (falls anwendbar).

Ist die ISAN von bloßem Auge lesbar, wird ihr zudem eine Kontrollziffer hinzugefügt. Die Kontrollziffer dient dazu, die genaue Transkription der vorangehenden 16 Ziffern in jeder ISAN zu überprüfen.

Im Falle von verschiedenen Versionen eines Werkes, z.B. Werk in anderer Sprache oder anderer Farbversion, kann an ein weiteres Segment aus 8 Ziffern als version section (version standard) angehängt werden.
ISO 15706-2 bedarf noch der ISO-Genehmigung.

ISAN 1881-66C7-3420-0000-7
Standard ISAN

ISAN 1881-66C7-3420-0000-7-9F3A-0245-U
ISAN mit optionaler Versionennummer

Die ISAN ist kein „Inhaltsbeschreiber“, sondern eine „stumme“ Nummer, d.h. sie beinhaltet keine Codes oder andere kennzeichnenden Elemente. Ihr Zweck ist es, durch eine eindeutige Nummer das Werk zu identifizieren, aber nicht, irgendwelche beschreibenden Informationen über das Werk zu liefern.

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02. Wo findet die ISAN Anwendung?

Eine ISAN unterscheidet ein audiovisuelles Werk eindeutig von allen anderen audiovisuellen Werken. Andere Methoden zur Identifikation audiovisueller Werke, z.B. nach Titeln, können zu Verwechslungen führen, da nicht immer klar ist, welches bestimmte Werk gemeint ist. So kann z.B. ein Titel einem anderen stark ähneln. Zudem ändert sich der Titel eines Werks, wenn es außerhalb seines Ursprungslandes (oder -länder) vertrieben und in andere Sprachen übersetzt wird. Da jede ISAN eine eindeutige Nummer ist, die permanent einem audiovisuellen Werk zugeteilt wird, kann dieses Werk über Landesgrenzen und Sprachbarrieren hinweg identifiziert werden. Die ISAN kann als eindeutige Kennzeichnung in Informatikanwendungen verwendet werden, insbesondere für diejenigen, die Datenbanken oder den Informationsaustausch über audiovisuelle Werke zum Inhalt haben. ISAN kann vor allem in folgenden Bereichen zur Anwendung kommen:

  • Identifikation in Archiven
  • Verfolgung der Verwendung von audiovisuellen Werken
  • Vernetzung mit TV-Programmzeitschriften
  • Anti-piracy-Nachverfolgung
  • Erleichterung der Datenerfassung und Auswertung bei Verwertungsgesellschaften

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03. Wann und wo erhalte ich eine ISAN?

Der ISAN-Standard wurde im November 2002 anerkannt und publiziert. Die internationale ISAN-Agentur, welche das System verwaltet, befindet sich in Genf, Schweiz. Sie können eine ISAN-Nummer für ein audiovisuelles Werk bei der ISAN Deutschland beantragen.

Dies erfolgt in 2 Schritten:
a) Lassen Sie sich bei ISAN Deutschland registrieren: siehe Registrierungsantrag
b) Sind Sie zugelassen, können Sie eine ISAN anfordern. Das genaue Vorgehen finden Sie unter Registrierung.

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04. Was ist ein „audiovisuelles Werk“?

Für die Verwendungszwecke der ISAN-Registrierung ist der Begriff „audiovisuelles Werk“ kein rechtliches, sondern ein praxisnahes Konzept.

Die ISAN-Norm definiert „audiovisuelles Werk“ folgendermaßen:
Audiovisuelles Werk:
Werk, das aus einer Sequenz von miteinander verbundenen Bildern besteht – mit oder ohne Ton – und mit geeigneten Mitteln als belebtes Bild sichtbar gemacht wird, unabhängig vom ursprünglich oder nachträglich verwendeten Medium. Beispiele von Arten audiovisueller Werke, denen eine ISAN zugeteilt werden kann:

  • Kinofilme (z.B. Langspielfilme) sowie Kurzfilme
  • Trailer (z.B. Vorschauen)
  • Produktionen für Fernsehen oder andere Vertriebskanäle, einschließlich einzelne Episoden von Fernsehserien; Industrie-, Lehr- und Instruktionsfilme
  • Werbefilme
  • Direktübertragungen und -aufnahmen von Ereignissen (wie Sportanlässe und Nachrichten)
  • Misch- und Multimediawerke, wenn diese eine signifikante audiovisuelle Komponente beinhalten

Nicht-audiovisuellen Bestandteilen eines audiovisuellen Werks wird keine ISAN erteilt.

So wird z.B. einem Spielfilm eine ISAN erteilt, jedoch nicht der Filmmusik, dem Drehbuch oder einzelnen Bildern, Standfotos des Films oder Multimediawerken ohne audiovisuelle Komponente.

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05. Wo wird die ISAN angebracht?

Die ISAN ist die eindeutige Referenznummer für ein audiovisuelles Werk und soll als solche in allen Systemen, die Informationen über audiovisuelle Werke verwalten und verarbeiten, als Datenelement enthalten sein.

Verwertungsgesellschaften verwenden die ISAN beispielsweise beim Austausch und der Verwertung von Informationen über die Auswertung von audiovisuellen Werken.

Bei audiovisuellen Werken in digitaler Form (z.B. DVD) soll die ISAN in die entsprechenden Masterkopien des Werkes eingebettet und auf alle weiteren Kopien dieser Masters übertragen werden. Die Normen MPEG 2 und MPEG 4 (für die kodierte Darstellung von audiovisuellen und multimedialen Objekten) sehen eine Stelle für die ISAN-Identifikationsnummer im MPEG-Format vor.

Bei audiovisuellen Werken in analoger Form (z.B. Zelluloid-Film) soll die ISAN in sicherer Form an die Masterkopie und an alle anderen Archivkopien angebracht werden. Bei neuen Werken kann die ISAN auf das Negativ der Masterkopie gedruckt werden.

Für bereits bestehende Werke bedeutet dies eine sichere Koppelung von Werk und ISAN in Form eines dauerhaften Datensatzes, Archivs oder Inventars. Wenn immer möglich, müsste deshalb der Behälter der Masterkopie physisch mit der ISAN versehen werden. Die ISAN sollte außerdem in der Dokumentation und auf der Verpackung eines audiovisuellen Werks vermerkt sein.

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06. Inwiefern berührt die ISAN die Registrierung des Urheberrechts?

Sie berührt sie nicht – da die ISAN in keiner Weise mit dem Urheberrecht verknüpft ist, weder nach dem europäischen noch nach dem nordamerikanischen Verständnis dieses Begriffes.

Die ISAN ist eine Identifikationsnummer ohne jegliche rechtliche Auswirkung oder Bedeutung. Sie hat keinerlei Wert als prima-facie-Beweis bezüglich des Urheberrechtsstatus oder der Eigentumsverhältnisse eines Werks.

Der Anwendungsbereich der ISAN-Norm ist klar festgelegt:
„Die Abgabe einer ISAN ist in keiner Weise mit irgendeinem Verfahren zur Eintragung der Urheberrechte in Verbindung zu bringen und sie gibt auch keinerlei Aufschluss über die Besitzverhältnisse der Rechte an einem Werk.“

Obwohl die ISAN von Verwertungsgesellschaften als Werkzeug zur präzisen Unterscheidung der audiovisuellen Werke in ihrer Datenbank verwendet werden kann, identifiziert die ISAN selber nicht die Besitzverhältnisse der Urheberrechte.

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07. Sind für audiovisuelle Werke ISAN erforderlich?

Nein, ISAN ist ein freiwilliges Nummerierungssystem. Niemand ist verpflichtet, ISAN für audiovisuelle Werke einzuführen oder anzuwenden. Mitglieder der audiovisuellen Branche können ISAN verwenden, müssen jedoch nicht.

ISAN ist ein von der Industrie betriebenes Nummerierungssystem. Es ist ein Werkzeug zur Arbeitserleichterung, entwickelt von der Industrie für die Industrie. Die Effizienz und die Präzision von ISAN bei der Identifizierung von audiovisuellen Werken machen aus ISAN eine logische Geschäftsentscheidung – ohne indes obligatorisch zu sein.

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08. Wer erteilt die ISAN?

Das ISAN-System wird von der ISAN International Agency (ISAN IA) geführt, die das gesamte System koordiniert und eine zentrale Datenbank aller ISAN-Registrierungen verwaltet. Die ISAN International Agency bestimmt die einzelnen ISAN-Registrierungsagenturen und beaufsichtigt deren Arbeit. Diese Agenturen wurden gegründet, um für spezifische Länder, Regionen oder bestimmte Industriesektoren tätig zu sein. Sie erhalten und bearbeiten Anträge für ISAN und erteilen die jeweiligen Nummern an bestimmte Werke.

Alle ISAN-Agenturen arbeiten als Non-Profit-Organisationen.

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09. Wer kann eine ISAN beantragen?

Die Instanz oder Person, der eine ISAN gegeben wird, sollte in der Lage sein, diese ISAN auf permanente Weise am zu identifizierenden Werk anzubringen oder damit zu koppeln.

Potenzielle Antragssteller müssen sich zuerst bei einer ISAN-Registrierungsagentur anmelden, um als Registrierender im ISAN-System anerkannt zu werden. Dieses Vorregistrierungverfahren dient dazu, die Gelegenheiten für „Piraten“, für gestohlenes geistiges Eigentum und betrügerische Absichten rechtmäßige ISAN zu erhalten, möglichst gering zu halten. Das Vorregistrierungsverfahren ist einmalig: für alle späteren ISAN-Anträge vom gleichen Registrierenden muss es nicht wiederholt werden.

Neue Bewerber für den Registrierendenstatus werden gebeten, einen Beweis für ihre Tätigkeit im audiovisuellen Bereich zu erbringen (z.B. Mitgliedschaft in einem anerkannten Fachverband, Beweis für Tätigkeit in der audiovisuellen Industrie, Finanzierung durch ein öffentliches Organ, etc.).

Bewerbern, die von einer ISAN-Registrierungsagentur abgelehnt wurden, steht ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung.

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10. Was kostet eine ISAN?

Um den ISAN-Agenturen unabhängige finanzielle Mittel zukommen zu lassen, wird für jede ISAN-Registrierung eine geringe Gebühr erhoben. Alle Registrierungsgebühren werden auf dem Kostendeckungsprinzip festgelegt.

Eine Aufstellung der von ISAN Deutschland erhobenen Gebühren finden Sie unter Tarif

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11. Welche Angaben müssen Sie machen, um eine ISAN zu erhalten?

1. Pflichtangaben
a) Titel des audiovisuellen Werkes
b) Sprache des Originalwerkes
c) Alternativtitel des Originalwerkes

2. Freiwillige Angaben
a) Titel in anderen Sprachversionen
b) Produktionsjahr
c) Produktionsfirma

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12. Wer entwickelte die ISAN?

Das ISAN-System wurde unter der Schirmherrschaft von „ISO/TC 46/SC 9“ als internationale Norm entwickelt:

  • ISO ist die International Organization for Standardization (Weltnormenorganisation) mit Sitz in Genf.
  • TC 46 ist das Technical Committee (TC) der ISO für Fragen der Normung zu Information und Dokumentation.
  • SC 9 ist das Subcommittee (SC) des TC 46, das ISO-Normen zur Identifikation und Beschreibung von Informationsobjekten entwickelt und verwaltet.

Im Mai 1997 gründete ISO/TC 46 Subcommittee 9, eine Working Group (WG1) zur Entwicklung des ISAN-Projektes. Das Projekt stand unter der Leitung von

  • AGICOA: Association de Gestion Internationale Collective des Œuvres Audiovisuelles
    (Verband für die Internationale Kollektive Wahrnehmung für audiovisuelle Werke).
  • FIAPF: Fédération Internationale des Associations de Producteurs de Films
    (Internationale Vereinigung der Filmproduzentenverbände).
  • CISAC: Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et de Compositeurs
    (Internationale Vereinigung der Autoren- und Komponistenverbände). Vertreter aus mehreren Ländern und internationalen Verbänden waren Mitglied der ISAN Working Group und haben aktiv zur Entwicklung des ISAN-Projekts beigetragen.

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